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In diesen Feldern sind Häufigkeit (täglich, wöchentlich, monatlich) und Dauer (vom - bis) bei jeder zu erbringenden Maßnahmen anzugeben. Angaben zur Dauer und  Häufigkeit orientieren sich am Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie. Die Angabe „Dauer“ bei einzelnen Maßnahmen ist nur bei einer Abweichung von der Dauer der
gesamten Verordnung notwendig. Die Angaben zur Häufigkeit „tgl.“, „wtl.“,„mtl.“ können nebeneinander verwendet werden, um Eindeutigkeit bei der Verordnungsmenge zu  erzielen. Kann die verordnete Maßnahme bspw. am Wochenende durch eine im Haushalt der oder des Versicherten lebende berufstätige Person durchgeführt werden, ist die Häufigkeit mit „1 x tgl.“ und „5 x wtl.“ anzugeben. Sofern die Pflegefachkraft die Dauer und Häufigkeit festlegen soll, dürfenkeine ärztlichen Angaben in diesen Feldern erfolgen. Der ärztlich festgelegte Zeitraum gilt nicht für Maßnahmen, für die die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen.

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