- Created by Alexander Wilms, last modified on Mar 31, 2020
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Und im Gegensatz zu vielen Angeboten am Markt bleibt RED connect basis dauerhaft kostenlos.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat für die Videosprechstunde besondere Anforderungen vorgegeben und prüft regelmässig alle zwei Jahre, ob diese eingehalten werden. Wir haben im Mai 2020 die Rezertifizierung erneut bestanden - damit erfüllt die RED connect Videosprechstunde auch in den kommenden Jahren die Anforderungen der KBV und kann für gesetzlich Versicherte abgerechnet werden → Prüfbescheinigung
Die Videosprechstunde ist technisch so gestaltet, dass der Datenstrom der eigentlichen Sprechstunde direkt zwischen den Geräten der Teilnehmer ausgetauscht wird (sog. "Peer-to-Peer-Verbindung"). Damit schließt man aus, dass der Datenstrom über Server geleitet wird, an denen Dritte den Datenstrom mitlesen könnten. Dies ist einer der Sicherheitsmechanismen, mit denen Ihr Berufsgeheimnis bei der Videosprechstunde geschützt wird. Da kein Server in die Verbindung involviert ist, besteht von dieser Seite zugleich auch keine technische Beschränkung.
- das benötigte Datenvolumen hängt natürlich zuerst von der Dauer des Gesprächs ab
- die Qualität der Videoverbindung passt sich an die verfügbare Bandbreite an. Ist diese gut (z.B. bei guter Netzanbindung), wird mehr Datenvolumen benötigt
- die Kosten des Datenverbrauchs wird natürlich auch vom vorliegenden Mobilfunkvertrag bestimmt
Sie können Ihre Patienten beispielsweise fragen, ob sie Videos über ihr Mobilgerät streamen. Wenn dies der Fall ist, dann sollte eine Videosprechstunde kein Problem darstellen.
Ist eine WLAN-Verbindung vorhanden, sollte natürlich immer diese verwendet werden. Dass eine Videokonsultation natürlich nicht im öffentlichen Raum stattfinden sollte, versteht sich ja von selbst.
- Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten.
- Die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung müssen eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
Wir stehen aktuell in Verbindung mit der KBV, um hier schnellstmöglich eine gesetzeskonforme Lösung herbeizuführen. Zugleich sind wir aktuell bereits mit der Entwicklung für diese Funktion beschäftigt. Wir geben Bescheid, sobald hier eine Lösung vorliegt.
In einer RED connect Videosprechstunde können Sie immer nur mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, der Ihnen dazu vorab einen Termin und einen Zugangscode übermittelt hat. Um eine Videosprechstunde durchzuführen, müssen Sie sich daher vorab an Ihren behandelnden Arzt oder Ärztin wenden.
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