Die Angabe ist bei allen Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtend. Genau eine Angabe ist zulässig.

Je nach Risiko-Status ist mindestens einmal jährlich eine vollständige Untersuchung beider Füße (ggf. der Amputationsstümpfe) durchzuführen. Bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko soll die Prüfung häufiger erfolgen.
Anhand der folgenden Kriterien ist die künftige Frequenz der Fußinspektion, einschließlich Kontrolle des Schuhwerks, festzulegen:

Befund(e)

  • Keine sensible Neuropathie : Untersuchungs-Intervall mindestens jährlich
  • sensible Neuropathie: Untersuchungs-Intervall Mindestens alle 6 Monate
  • sensible Neuropathie und Zeichen einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit und/oder Risiken wie Fußdeformitäten (ggf. infolge Osteoarthropathie), Hyperkeratose mit Einblutung, Z.n. Ulcus, Z.n. Amputation: Untersuchungs-Intervall alle 3 Monate oder häufiger

Bitte geben Sie an, ob Sie beabsichtigen, die nächste Fußinspektion „Jährlich“, „alle 6 Monate“ oder „alle 3 Monate oder häufiger“ durchzuführen. Das Untersuchungs-Intervall kann von dem Dokumentations-Intervall abweichen.

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