Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf https://www.kbv.de/html/50987.php
Stand 14.04.2021:
Sämtliche COVID-19-Schutzimpfungen, ob für Kassen- oder Privatpatientinnen und -patienten, rechnen Ärztinnen und Ärzte über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab.
Die Kosten werden vom Bundesamt für soziale Sicherung erstattet.
Vorgehen:
- Patienten aufrufen
- neue gesetzliche Episode anlegen
- Kostenträger / Kostenträger BAS - Bundesamt für soziale Sicherung, VKNR 38825
- weitere Felder - wie bereits bekannt ausfüllen, siehe auch Erlkönig - neue Episode anlegen
Abrechnung von Leistungsziffern
Bitte beachten Sie, bei der Eingabe von Ziffern: hier kommt es auf das Präparat an - siehe https://www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_U_bersicht_Abrechnung.pdf.
Abrechnung von Diagnosen
Diagnosencode: U11.9