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Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde

  • Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen
    Der Download der Musterformulare stellt keine Rechtsberatung dar. Für die fachgerechte Verwendung des Formulars im Einzelfall können wir daher keine Haftung übernehmen. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt persönlich kontaktieren, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen. Download Einwilligungserklärung Patient.pdf.
  • Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten.
  • Die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung müssen eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.
  • Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
  • Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
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