Die Durchführung einer Lungenfunktionsmessung wird ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mindestens alle 12 Monate zur objektiven Bewertung und Einstufung des Asthma bronchiale empfohlen.

Genau eine Angabe ist erforderlich.
Geben Sie hier bitte den aktuell gemessenen FEV
1-Wert Ihres Patienten als Prozent-Wert des Sollwertes“ mit einer Stelle hinter dem Komma oder „nicht durchgeführt“ an.
Die Angabe „
Nicht durchgeführt“ kann auch dann verwendet werden, wenn eine FEV1-Messung z. B. aufgrund des Alters bei Kindern nicht valide durchgeführt werden kann.

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