Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer erfordert im Hinblick auf ihre Bedeutung eine besondere Sorgfalt und darf deshalb nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung mit dem Muster 01 (AU) bescheinigt werden → Ausfüllhilfe Muster01 


Um für einen Patienten eine AU auszudrucken, rufen Sie zunächst den Formulardruck auf - beispielsweise durch Suche nach #f au im Suchfeld oder aus der Schnellauswahl auf der Übersichtsseite eines Patienten.


Erst- oder Folgebescheinigung - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erkennen lassen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung nur dann aus, wenn der Patient vorher arbeitsfähig war. Ansonsten ist 'Folgebescheinigung' anzugeben, auch wenn die AU vorher durch einen anderen Arzt bescheinigt wurde. Tritt eine neue Erkrankung auf und der Patient war zwischenzeitlich, wenn auch nur kurz, wieder arbeitsfähig, stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung aus.


Arbeitsunfall, dem D-Arzt zugewiesen - bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist „Arbeitsunfall/- folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen.

Liegt kein Ausnahmesachverhalt vor, welcher den Vertragsarzt/die Vertragsärztin gemäß § 26 des Vertrages der Ärzte mit den Unfallversicherungsträgern (§ 34 Abs. 3 SGB VII) von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit, ist zusätzlich “dem Durchgangsarzt zugewiesen“ anzukreuzen. Eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist z.B. nicht erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich nicht über eine Woche andauert oder keine Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich nicht um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei einer isolierten Augen-, oder HNO-Verletzung überweist der Vertragsarzt/die Vertragsärztin unmittelbar an einen Facharzt/eine Fachärztin. Bei besonderen Verletzungen wie schweren, komplizierten Arm- oder Beinbrüchen erfolgt eine Überweisung an ein Krankenhaus, das am Verletzungs- bzw. Schwerstverletzungsartenverfahren der Unfallversicherung beteiligt ist. Diese Verletzungen sind in dem Vertragsartenverzeichnis aufgelistet (Anlage zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger). Andere Verletzungen, die stationärer Versorgung bedürfen, können in Krankenhäusern mit Durchgangsärzten behandelt werden.

Bitte geben Sie hier an, ob die AU Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Bei Arbeitsunfällen ist in der Regel eine Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich. Die Vorstellung beim Durchgangsarzt ist z. B. nicht erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus nicht zur AU führt.


Arbeitsunfähig seit - Grundsätzlich ist die Bescheinigung von AU für den Zeitraum vor dem Datum der Feststellung nicht möglich. In Ausnahmefällen kann während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung eine Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeit bis zu drei Tagen erfolgen. Bei Folgebescheinigungen kann auf die Eintragung des Datums im Feld 'arbeitsunfähig seit' verzichtet werden.

Bei erstmaliger Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung) ist in jedem Falle sowohl die Zeile „arbeitsunfähig seit“ als auch die Zeile „festgestellt am“ auszufüllen, und zwar auch dann, wenn die Daten übereinstimmen. Handelt es sich um eine Folgebescheinigung, kann die Eintragung des Datums in der Zeile „arbeitsunfähig seit“ unterbleiben.


Arbeitsunfähig bis - Hier geben Sie bitte an, bis zu welchem Datum (TTMMJJ) die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch bestehen wird. Die Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich auch für arbeitsfreie Tage zu bescheinigen.

In das Kästchen „Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ ist das Datum einzusetzen, bis zu welchem auf Grund des erhobenen ärztlichen Befundes voraussichtlich Arbeitsunfähigkeit bestehen wird. Die Prognose der Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von einem Monat bescheinigt werden.

Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit z. B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (sog. „Brückentage“), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen.

Liegt ein potentieller Krankengeldfall vor und der Vertragsarzt/die Vertragsärztin kann bereits bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einschätzen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich an dem im Feld „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich bzw. letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ angegebenen Datum endet, enden wird bzw. geendet hat, ist zusätzlich zur Angabe des letzten Tages der Arbeitsunfähigkeit das Kästchen „Endbescheinigung“ anzukreuzen. Auf diese Angabe ist besondere Sorgfalt zu verwenden, weil das bescheinigte Datum für die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die Leistungsfortzahlung der Agentur für Arbeit und die Krankengeldzahlung wichtig ist.


Festgestellt am - die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden; es ist vielmehr der Tag einzusetzen, an dem die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich jeweils für den in der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Arbeitsunfähigkeitszeitraum ärztlich festgestellt wurde.

Das Feststelldatum ist wichtig für einen lückenlosen Nachweis des Fortbestehens einer Arbeitsunfähigkeit. Hierfür muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem auf das bisher attestierte voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit folgen- den Werktag erneut ärztlich festgestellt werden. Samstage gelten nicht als Werktage im vorgenannten Sinne. Eine verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit führt zu einem lückenhaften Nachweis der Arbeitsunfähigkeit; hierdurch droht Krankengeldverlust für den Versicherten.


Unfall - bei Vorliegen eines Unfalls oder Unfallfolgen kreuzen Sie dies bitte entsprechend an. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall bzw. Folgen eines Arbeitsunfalls ist stattdessen Arbeitsunfall/-folgen, Berufskrankheit anzukreuzen.


Einleitung besonderer Maßnahmen - sind weitergehende Maßnahmen Ihrer Einschätzung nach erforderlich, leiten Sie diese möglichst gleichzeitig zusammen mit dem Versicherten ein und geben Sie den Antrag unter 'Sonstige' an. Ist eine direkte Einleitung der Maßnahme nicht möglich, geben Sie bitte die Empfehlung hier an.


Im Krankengeldfall - ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall - kreuzen Sie dieses Feld bitte an, wenn Sie wissen oder vermuten, dass es sich um einen Krankengeldfall handelt. In der Regel wird Krankengeld ab der 7. Woche der AU gezahlt. Patienten erhalten vor Beginn der Krankengeldzahlung einen Hinweis von ihrer Krankenkasse.


Im Krankengeldfall - Endbescheinigung - wenn der Patient Krankengeld erhält und eingeschätzt werden kann, dass die AU tatsächlich am angegebenen Datum endet, soll eine Endbescheinigung ausgestellt werden.


RED bietet Ihnen eine Auswahl aller Drucker an, denen das Formular Muster01 zugeordnet wurde. In der Druckerzuordnung wird auch festgelegt, ob der Ausdruck als Blankoformular oder als regulärer Formulardruck auf einen Vordruck erfolgen soll → Erlkönig - Arbeitsplatz - Drucker


Muster 01 als Blankoformular

Muster 01 als Vordruck

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