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Für die VPN-Verbindung selbst wird ein weiterer Zugangsdienst erforderlich. Dieser stellt die getunnelte Verbindung zwischen der Praxis (dezentrale TI) und der zentralen TI-Plattform her. Es werden nur VPN-Verbindungen mit zuvor registrierten Telematik-Konnektoren zugelassen, die sich durch eine SCM-B (Praxisausweis) ausweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur medizinische Institutionen das zentrale Netz der TI erreichen können.

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