Das Formular Muster 55 zur „Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gem. § 62 SGB V“ umfasst ab dem 1. Oktober nur noch die Angabe der Dauerdiagnose, den Behandlungsbeginn und ob eine Weiterbehandlung erforderlich ist.
Vorgehen:
- rufen Sie den Patienten auf
- geben Sie in die Suche #f chroni ein
- wählen Sie das Formular Chroniker-Bescheinigung aus
- Weisen Sie ein oder mehrere Diagnosen dem Formular zu, in dem einfach den Link "Diesem Formular zuordnen" zur jeweiligen Diagnose anklicken:
- Gehen Sie auf den Reiter "Bescheinigung"
- "Dauerbehandlung seit" wird von RED vorgegeben:
- wählen Sie unter "Kontinuierliche medizinische Versorgung weiterhin erforderlich" die entsprechende Vorgabe aus