Auf dem Antrag ist anzugeben, ob die Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder für Funktionstraining beantragt wird. Rehabilitationssport und Funktionstraining können nicht gleichzeitig auf einem Vordruck beantragt werden.

Hinweis zum Rehabilitationssport

Rehabilitationssport fördert in festen Gruppen mit den Mitteln des Sports, sportlich ausgerichteter Spiele und bewegungstherapeutischer Inhalte Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität sowie das Selbstbewusstsein insbesondere von Frauen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen. Die gesetzlichen Krankenkassen prüfen im Einzelfall die Ausweitung dieser Regelung auch auf andere Geschlechter, z.  B. Jungen, (junge) Männer und Transgender.

Hinweis zum Funktionstraining

Funktionstraining fördert in festen Gruppen mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder Ergotherapie den Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, Schmerzlinderung, Bewegungsverbesserung und die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung von Personen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen.

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