Für gesetzlich Versicherte stehen grundsätzlich diese Episodenarten zur Verfügung:

  • 0101 - Ambulante Behandlung - wird immer dann verwendet, wenn die Patienten in der eigenen Behandlung stehen.
  • 0102 - Überweisung - wird verwendet, wenn Patienten von einem anderen Arzt oder Ärztin mit einem Überweisung in die eigene Behandlung überwiesen wurden. Die Patienten legen bei der Aufnahme einen Überweisungsschein (Formular Muster 06) vor.
  • 0103 - Belegärztliche Behandlung - wird verwendet, wenn Patienten im Krankenhaus voll- oder teilstationär behandelt werden, ohne dass die Ärztin oder der Arzt dafür vom Krankenhaus eine Vergütung enthält.
  • 0104 - Notfall/Vertretung - zu verwenden für Patienten, die normalerweise nicht in der eigenen Behandlung stehen, sondern im organisierten ärztlichen Notfalldienst, im Rahmen einer Urlaubs- und Krankheitsvertretung für andere Kollegen oder in sonstigen Notfällen behandelt werden.


Wenn Sie nicht alle vier Episodenarten auswählen können, kann es sein, dass in der aktuellen Betriebsstätte nicht alle Episodenarten zulässig sind. Für einige sonstige Kostenträger sind zudem nicht alle Episodenarten zugelassen (z.B. keine ambulante Behandlung für Kostenträger Bundeswehr). Haben Sie gar keine Episodenart zur Auswahl, überprüfen Sie bitte die Stammdaten der aktuellen Betriebsstätte.
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