Die Angabe eines Geschlechts ist im Ersatzverfahren Pflicht. Auf der Krankenversichertenkarte (KVK) ist das Geschlecht des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin nicht gespeichert weshalb Sie dies beim Einlesen einer KVK manuell angeben müssen.

Folgende Auswahlwerte stehen zur Verfügung:

  • männlich
  • weiblich
  • unbekannt - auszuwählen, wenn das Geschlecht nicht ermittelt werden kann oder keine Angabe gemacht wurde
  • unbestimmt - Patienten mit unbestimmten Geschlecht besitzen keine eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmale, die es ermöglichen, die Patienten dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen. Diese Patienten können beispielsweise nicht grundsätzlich von geschlechtsspezifischen Leistungen ausgeschlossen werden. 
  • divers

Wird eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen, entfällt dieser Schritt.

  • No labels