Eine Angabe ist sowohl bei Diabetes mellitus Typ 1 als auch bei Typ 2 verpflichtend. Mindestens eine Angabe ist erforderlich, Mehrfachnennungen sind möglich.

Geben Sie bitte an, ob eine Therapie mit ACE-Hemmern durchgeführt wird. Bitte geben Sie bei Nein“ gegebenenfalls zusätzlich an, ob die Nicht-Verordnung auf eine Kontraindikation gegen die Gabe eines ACE-Hemmers (hierzu zählt auch der ACE-Hemmer-Husten) zurückzuführen ist und/oder die Gabe eines ARB erfolgt. Diese Angabe ist für die Qualitätssicherung notwendig.

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