Eine Angabe ist sowohl bei Diabetes mellitus Typ 1 als auch bei Typ 2 verpflichtend. Mindestens eine Angabe ist erforderlich, Mehrfachnennungen sind möglich.
Geben Sie bitte an, ob eine Therapie mit ACE-Hemmern durchgeführt wird. Bitte geben Sie bei „Nein“ gegebenenfalls zusätzlich an, ob die Nicht-Verordnung auf eine Kontraindikation gegen die Gabe eines ACE-Hemmers (hierzu zählt auch der ACE-Hemmer-Husten) zurückzuführen ist und/oder die Gabe eines ARB erfolgt. Diese Angabe ist für die Qualitätssicherung notwendig.