Erst- oder Folgebescheinigung - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erkennen lassen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung nur dann aus, wenn der Patient vorher arbeitsfähig war. Ansonsten ist 'Folgebescheinigung' anzugeben, auch wenn die AU vorher durch einen anderen Arzt bescheinigt wurde. Tritt eine neue Erkrankung auf und der Patient war zwischenzeitlich, wenn auch nur kurz, wieder arbeitsfähig, stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung aus.


Ihre Auswahl bestimmt, welche Datumsfelder RED medical classic Ihnen anbietet.

  • Arbeitsunfähig SEIT ist auf der Erstbescheinigung ein Pflichtfeld. Sie können bis zu 4 Tage in die Vergangenheit und bis zu 3 Tage in die Zukunft gehen. Auf der Folgebescheinigung wird das Feld nicht angeboten - die Maske zeigt dort den Hinweis "Nicht auf Folgebescheinigung", weil das Beginndatum bereits auf der Erstbescheinigung steht.
  • Arbeitsunfähig BIS ist in beiden Fällen ein Pflichtfeld. Auf der Erstbescheinigung darf das Datum nicht vor dem Datum in Arbeitsunfähig SEIT liegen, auf der Folgebescheinigung nicht vor dem Ende der Vorbescheinigung; dort reicht es höchstens 4 Tage zurück.

Wenn sich ein Datum nicht eingeben lässt, nennt RED medical classic den Grund direkt unter dem Feld, zum Beispiel "Maximal 4 Tage in der Vergangenheit erlaubt". Beim Bearbeiten einer bereits erstellten Bescheinigung entfällt diese Rückwärtsgrenze.


Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt zusätzlich: Die Auswahl wird in die eAU übernommen und an die Krankenkasse übermittelt. Sie können sie deshalb nach dem Versand nicht mehr ändern - eine falsch ausgestellte Bescheinigung müssen Sie stornieren und neu ausstellen.

  • No labels