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Die Leistungsziffern für die gesetzliche und private Abrechnung werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Bundesärztekammer definiert. 

Wir erhalten diese quartalsweise und stellen sie zu Quartalsbeginn jeweils aktuell zur Verfügung. Es kommt aber immer wieder vor, dass im gesetzlichen Bereich kurzfristig neue Ziffern zur Kennzeichnung von speziellen Sachverhalten eingeführt werden, oder im privaten Bereich Ziffern für spezielle Abrechnungen benötigt werden. In diesen Fällen können Sie eigene Leistungsziffern anlegen.


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EBM-Leistung

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GOÄ-Leistung

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Weiterführende Informationen

EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM ist die vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe auch RED Lexikon - Abrechnungsverfahren).


GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.


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