Die Leistungsziffern für die gesetzliche und private Abrechnung werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Bundesärztekammer definiert. 

Wir erhalten diese quartalsweise und stellen sie zu Quartalsbeginn jeweils aktuell zur Verfügung. Es kommt aber immer wieder vor, dass im gesetzlichen Bereich kurzfristig neue Ziffern zur Kennzeichnung von speziellen Sachverhalten eingeführt werden, oder im privaten Bereich Ziffern für spezielle Abrechnungen benötigt werden. In diesen Fällen können Sie eigene Leistungsziffern anlegen.


Aufruf der Funktion "Leistungen verwalten" über die Suche nach "#b leistung". Um eine neue Leistung anzulegen, klicken Sie auf das Plus-Icon.

Auswahl Gebührenordnung - um eine neue Leistung zu definieren, müssen Sie zunächst festlegen, ob es sich um eine EBM- oder GOÄ-Leistung handeln soll. Je nach Auswahl werden Ihnen unterschiedliche Erfassungsoptionen angezeigt.

EBM-Leistung

Leistungscode - in diesem Feld tragen Sie die fünfstellige Leistungsziffer ein. RED weist Sie darauf hin, wenn Sie eine Ziffer erfassen, die bereits im EBM-Katalog enthalten ist.

Bezeichnung der Leistung - in diesem Feld können Sie eine beliebige Beschreibung eingeben. Bitte beachten Sie, dass diese nicht in der KV-Abrechnung an die KV zur Abrechnung übermittelt wird.

Gültig von/bis - Sie können festlegen, dass die neue eigene Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll. So können Sie beispielweise festlegen, dass eine im laufenden Quartal erfasste Ziffer zum nächsten Quartalsbeginn nicht mehr verwendet werden soll, weil dann die betreffende Ziffer in der  offiziellen Datenlieferung enthalten sein wird.

Anlegen für KV-Bereiche - Sie können hier festlegen, dass die neue eigene Leistung nur in bestimmten KV-Bereichen gelten soll. Dies ist ggf. dann wichtig, wenn in RED Praxen aus unterschiedlichen KV-Bereichen abgebildet sind.

Wert der Leistung in Euro/Punkten - Sie können hier alternativ einen Eurobetrag oder eine Anzahl Punkte erfassen. Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Werte nur für die statistischen Auswertungen gelten. Die eingegebene Punktzahl wird mit dem kalkulatorischen Punktwert multipliziert um auf den Eurobetrag der Leistung zu kommen. Der endgültige Auszahlungsbetrag einer Leistung wird von der KV erst nach Abschluß der Abrechnung im Rahmen des Bewertungsverfahrens festgelegt.


GOÄ-Leistung

Leistungscode - in diesem Feld tragen Sie die fünfstellige Leistungsziffer ein. RED weist Sie darauf hin, wenn Sie eine Ziffer erfassen, die bereits im EBM-Katalog enthalten ist.

Sie haben für private Leistungen zwei Möglichkeiten

  • Analogziffer - Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ können selbständige, nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführte ärztliche Leistungen entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Hierzu wählen Sie zunächst die Leistung aus, die Sie als Grundlage der Analogziffer verwenden möchten. RED wird Sie darauf hinweisen, dass diese Ziffer bereits existiert. Klicken Sie jetzt auf Analogziffer erstellen. Sie können die Ziffer jetzt um einen eigenen Zusatz ergänzen. 
  • Kostenpauschale - Kostenpauschalen zur Abrechnung können einfach durch Eingabe des gewünschten Leistungscodes erfasst werden. Bereits vorhandene Codes können nicht verwendet werden.

Bezeichnung der Leistung - in diesem Feld können Sie eine beliebige Beschreibung eingeben. Bitte beachten Sie, dass diese nicht in der KV-Abrechnung an die KV zur Abrechnung übermittelt wird.

fester Faktor - Sie können durch Eingabe eines Steigerungsfaktors definieren, dass dieser anstelle des der zugrundeliegenden Leistung verwendet werden soll, wenn die eigene Leistung abgerechnet wird.

Wert der Leistung in Euro/Punkten - Sie können hier alternativ einen Eurobetrag oder eine Anzahl Punkte erfassen. Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Werte nur für die statistischen Auswertungen gelten. Die eingegebene Punktzahl wird mit dem kalkulatorischen Punktwert multipliziert um auf den Eurobetrag der Leistung zu kommen. Der endgültige Auszahlungsbetrag einer Leistung wird von der KV erst nach Abschluß der Abrechnung im Rahmen des Bewertungsverfahrens festgelegt.


Weiterführende Informationen

EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM ist die vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe auch RED Lexikon - Abrechnungsverfahren).


RED Lexikon - GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.


RED Lexikon - Analogziffer

Wenn eine für einen Privatpatienten erbrachte Leistung nicht in der GOÄ enthalten ist, kann diese analog einer in der GOÄ angeführten Leistung abgerechnet werden. Ärzte müssen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Manche Leistungen kommen in der GOÄ allerdings nicht vor. Dann erlaubt Paragraph 6 Absatz 2 der GOÄ, eine "analoge" Leistung in Rechnung zu stellen


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