Grundsätzlich ist zwischen Hilfsmittelarten und -produkten zu unterscheiden.
- Hilfsmittelarten umfassen Produkte mit vergleichbaren konstruktionstechnischen Eigenschaften sowie einer gleichen Zweckbestimmung und Wirkungsweise auf. Grundsätzlich sollte eine Verordnung aus dem Hilfsmittelverzeichnis immer auf der Ebene der Hilfsmittelarten erfolgen
- Hilfsmittelprodukte bezeichnen einzelne Produkte. Wird ein Hilfsmittelprodukt verordnet, ist dies zu begründen.