Der Gesetzgeber schreibt in der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V vor, dass die Übertragung der Videosprechstunde über eine Peer-to-Peer-Verbindung ohne Nutzung eines zentralen Servers erfolgen muss. Dadurch wird es Dritten unmöglich gemacht, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese Anforderung wird von herkömmlichen Videodiensten wie beispielsweise Skype oder WhatsApp nicht angeboten, da deren Datenströme immer über zentrale Server geleitet werden. Die Videosprechstunde ist in RED integriert und ganz einfach zu nutzen.

Für einen Patienten können Sie an verschiedenen Stellen in RED Aufgaben erfassen - beispielsweise in der Patientenübersicht, im Kalender oder auf der Startseite. Es öffnet sich der Dialog, in dem Sie eine neue  Aufgabe bzw. einen neuen Kalendereintrag erstellen. Dort wählen Sie als Kategorie des Termins Videosprechstunde aus. Füllen Sie die weiteren Angaben zum neuen Termin aus und speichern diesen.


Um die Videosprechstunde zu starten, benötigen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin jeweils einen eigenen Zugangscode. Diese werden zu dem Termin angezeigt.



Als Arzt/Ärztin können Sie die Videosprechstunde jederzeit starten, indem Sie auf den Link Sprechstunde starten klicken. RED öffnet dann direkt und ohne weitere Anmeldung in einem weiteren Browser-Tab die Video-Sprechstunde.

Patienten melden sich unter video.redmedical.de an der Videosprechstunde an und geben dort ihren Zugangscode ein. Um die Anmeldung zu erleichtern, können Sie durch Klick auf Terminerinnerung ein Dokument mit Anweisungen für Ihre Patienten ausdrucken.

→ RED connect - Teilnehmer