In RED medical definiert ein Schein das jeweilige Versicherungsverhältnis einer Patientin oder eines Patienten. Der Schein fungiert als „administrative Klammer“, der zu Abrechnungszwecken spezifische Leistungen und Diagnosen zugeordnet werden. Dieses System ermöglicht es, für eine Patientin oder einen Patienten mehrere parallele Versicherungsverhältnisse zu hinterlegen und diese differenziert abzurechnen.

Während die Scheintypen für gesetzlich versicherte Patienten gesetzlich vorgegeben sind, können für die Privatabrechnung individuelle Scheintypen definiert werden. Über diese steuern Sie unter anderem:

  • die Ermittlung und Höhe der Steigerungsfaktoren für private Leistungen

  • den Kurznamen sowie die Bezeichnung des Scheintyps

 

Kurzname und Bezeichnung

Bei der Erfassung zahlreicher Stammdaten (z. B. für Ärzte, Benutzer oder Betriebsstätten) erfordert RED medical zusätzlich die Vergabe eines sogenannten Kurznamens.

Der Kurzname wird immer dann verwendet, wenn ein ausgewählter Wert bei begrenztem Platzangebot angezeigt werden soll – beispielsweise in der Arztauswahl der Kopfzeile. Ein Kurzname sollte prägnant sein, idealerweise nur eine Handvoll Zeichen umfassen und eine selbsterklärende Zuordnung erlauben.

Leistungserbringerart

  • ambulant
  • integrierte Versorgung
  • stationär

Ermittlung der Steigerungsfaktoren

Diese Einstellung steuert, ob die Steigerungsfaktoren für private Leistungen flexibel aus der Vertragsart des privaten Versicherungsverhältnisses abgeleitet oder fest definiert werden:

  • Vertragsart: Die Vertragsart des jeweiligen privaten Versicherungsverhältnisses (z. B. „Normal“, „KVB“, „Basistarif“) wird beim Anlegen des privaten Scheins erfasst. Bei Auswahl dieser Option ermittelt RED medical für jede private Leistungsziffer automatisch den zum Versicherungsverhältnis passenden Steigerungsfaktor. Dies entspricht der Standardeinstellung.

  • Eigene Steigerungsfaktoren: Hier können Sie die zu verwendenden Steigerungsfaktoren fest vorgeben. RED medical wendet daraufhin stets diese definierten Faktoren an, unabhängig vom tatsächlich bestehenden Versicherungsverhältnis.

Praxis-Tipp: Wenn Sie beispielsweise individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) generell mit erhöhten Sätzen abrechnen möchten, empfiehlt sich die Anlage von zwei privaten Scheintypen: ein Typ für regulär privat versicherte Patienten (Option „Vertragsart“) und ein separater Typ für IGeL-Leistungen mit angepasst hinterlegten Steigerungssätzen.

Höchstsatzvereinbarung

Bei der Privatliquidation regelt § 5 GOÄ die Höhe der Steigerungsfaktoren. § 2 GOÄ (Abdingung) eröffnet die Möglichkeit, eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe festzulegen. Dies ist in einer besonderen Vereinbarung (Abdingung) mit dem Privatpatienten vertraglich festzulegen, wenn der vorgegebene Gebührenrahmen wegen eines besonderen Aufwands einer ärztlichen Leistung nicht ausreicht. 
RED medical warnt Sie normalerweise, wenn die sogenannten Höchstsätze der Steigerungsfaktoren für private Leistungen überschritten werden. Durch Setzen der Einstellung "Höchsatzvereinbarung" können Sie für den gewählten privaten Scheintyp diese Prüfung generell ausschalten. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn Sie einen eigenen Scheintyp für die privaten Patienten definieren, mit denen Sie Abdingungen vereinbart haben.


Umsatzsteuer

Sie haben hier die Möglichkeit eine Standardauswahl für die Umsatzsteuer zu hinterlegen. Diese Auswahl wird bei der Anlage eines Scheins mit dieser Scheinart direkt vorbelegt und für die Abrechnung vorgesehen. Sollte sie keine Umsatzsteuer ausweisen wollen, dann können Sie die Standardauswahl „Keine“ bestehen lassen.

Bankverbindung für private Abrechnung

Diese eingetragene Bankverbindung erscheint dann auf der Rechnung des gewählten privaten Scheins

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