Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde
- Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten.
- Die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung müssen eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.