Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Verpflichtung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin, einmal im Quartal die Dauerdiagnosen des Patienten auf ihr Fortbestehen zu prüfen. Dazu zeigt RED Ihnen zum Abschluß des Ablaufs eine Übersicht der bestehenden Dauerdiagnosen des Patienten an. Sie haben hier diese Möglichkeiten:
- Ändern der Diagnosesicherheit - etwa wenn eine als Verdachtsdiagnose erfasste Dauerdiagnose zwischenzeitlich bestätigt wurde
- Ändern der Relevanz (Behandlungsrelevant/anamnestisch) - wenn der Patient eine nicht ständig gültige Dauerdiagnose hat (z.B. Allergie)
- Dauerdiagnose beenden - wenn die Diagnose nicht mehr gültig ist, kann sie zum aktuellen Datum beendet werden. Sie ist dann bis zu diesem Datum weiter gültig und wird z.B. für Vorquartale in der KV-Abrechnung berücksichtigt.