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Patienten können im System grundsätzlich sowohl durch das Einlesen ihrer Versichertenkarten als auch über das Ersatzverfahren aufgenommen werden. 



Ersatzverfahren

Beim Ersatzverfahren werden alle Daten, die normalerweise auf der Versichertenkarte gespeichert sind, manuell in Eingabeformularen erfasst. Es findet gemäß den Bestimmungen der KBV dann Anwendung, wenn

  • dem Arzt lediglich ein gültiger Überweisungsschein (z.B. Einsendepraxen), nicht aber die Versichertenkarte zur Verfügung steht
  • der Versicherte darauf hinweist, dass sich die zuständige Krankenkasse oder der Versichertenstatus geändert hat, die Versichertenkarte dies aber noch nicht berücksichtigt
  • die Versichertenkarte defekt ist,
  • das Lesegerät defekt ist,
  • die Versichertenkarte nicht benutzt werden kann, weil für Hausbesuche kein entsprechendes Gerät zur Verfügung steht.

Die manuelle Aufnahme kommt außerdem bei Patienten zum Einsatz, die von ihrem Versicherungsträger keine Versichertenkarte erhalten (z.B. bei Wehrpflichtigen).



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