Ist es möglich, dass mehrere Ärzte meiner Praxis gleichzeitig an verschiedenen Geräten die Videosprechstunde nutzen?
Sie können Videosprechstunden neben beliebig vielen Arbeitsplätzen auch mit beliebig vielen Benutzern durchführen - es gibt keine Begrenzung. Neue Benutzer legen Sie selbst in der Benutzerverwaltung an. Bitte beachten Sie, dass alle Benutzer der Praxis auch alle Termineinträge sehen können. Möchten Sie dies beschränken, dann müssen sich die jeweiligen Benutzer selbst registrieren.
Meine KV möchte eine Erklärung Ihrerseits
Um Videosprechstunden durchführen und vor allem auch abrechnen zu können, müssen Sie in den meisten KV-Bereichen einen Antrag stellen. Die dafür notwendigen Antragsformulare haben wir für Sie vorausgefüllt zum Download bereitgestellt. Sollten Sie das passende Formular dort nicht finden, bitten wir um Nachricht.
Wie kann ich die Videosprechstunde abrechnen?
Um Videosprechstunden für gesetzlich Versicherte abzurechnen, müssen Sie dies bei Ihrer KV beantragen. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden Sie in unserer Online-Hilfe. Durchgeführte Videosprechstunden werden über die normale Leistungsabrechnung abgerechnet. Sie erfassen dazu die entsprechenden Leistungsziffern aus dem EBM oder der GOÄ in Ihrer Arztsoftware. Ein direkter technischer Nachweis der Durchführung findet nicht statt, es werden keine Daten der aus Videosprechstunde an Dritte oder andere Softwareprodukte übergeben.
Für Videosprechstunden rechnen Ärzte und Psychotherapeuten ihre jeweilige Grund- oder Versicherten- oder Konsiliarpauschale ab. Außerdem können sie, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind , Zuschläge ansetzen. Außerdem können Videofallkonferenzen und Videofallbesprechungen zusätzlich abgerechnet werden. Genauere Informationen über die Voraussetzungen finden Sie auf der Seite der KBV.
Die Kostenträger unterstützen zudem die technische Ausstattung
- bis Oktober 2021 gibt es eine Anschubfinanzierung von zehn Euro je Sprechstunde für bis zu 50 Online-Visiten im Quartal. Abgerechnet wird über die GOP 01451. Es müssen mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchgeführt werden
- die laufenden Kosten für den Videodienst werden über den Zuschlag 01450 abgedeckt. Er ist bei allen Videosprechstunden beziehungsweise Videofallkonferenzen neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale berechnungsfähig und anzugeben.
Ist es mit der Videosprechstunde auch möglich, eine Verbindung zwischen drei oder mehr Personen gleichzeitig herzustellen (Gruppensitzung)?
Die vom Gesetzgeber geforderte Peer-to-Peer-Verbindung lässt sich aktuell technisch zuverlässig nur zwischen zwei Teilnehmern herstellen. Für eine Konferenz zwischen mehreren Teilnehmern muss die Verbindung über einen zentralen Server hergestellt werden. Daher haben wir unsere Videosprechstunde aktuell auf zwei Teilnehmer beschränkt. Wenn Sie an einer Konferenzlösung Interesse haben, dann sprechen Sie uns bitte an.
Sind die Sitzungen zeitlich begrenzt?
Für die Dauer eine Videosprechstunde gibt es keine zeitliche Begrenzung. Um Missbrauch zu verhindern, gelten die Zugangscodes nur jeweils 24 Stunden vom geplanten Beginn der Sprechstunde an. Innerhalb dieser Zeit können Sie eine abgebrochene Sprechstunde beliebig oft wieder starten.
Welche Schnittstellen zur Arztsoftware werden von RED connect unterstützt?
Die Termine für die Videosprechstunde werden im Verwaltungsteil von RED connect gepflegt. Daher ist keine Schnittstelle zur Arztsoftware erforderlich. Wenn Sie unsere Arztsoftware RED medical verwenden, können Sie einen neuen Termin für eine Patientin oder einen Patient erstellen, und von dort direkt in die Videosprechstunde gelangen.
Warum kann ich nicht Skype oder WhatsApp für die Videosprechstunde verwenden?
Der Gesetzgeber schreibt in der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V vor, dass die Übertragung der Videosprechstunde über eine Peer-to-Peer-Verbindung ohne Nutzung eines zentralen Servers erfolgen muss.
Dadurch wird es Dritten unmöglich gemacht, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese Anforderung wird von herkömmlichen Videodiensten wie beispielsweise Skype oder WhatsApp nicht angeboten, da deren Datenströme immer über zentrale Server geleitet werden
Welche Daten werden von Ihrem Unternehmen erhoben und / oder aufgezeichnet?
Wenn Sie sich als Benutzer unserer Videosprechstunde registrieren, erheben wir einige Daten, um Ihre Praxis und Sie zu identifizieren - wir müssen schließlich wissen, wer unsere Nutzer sind. Diese Daten verwenden wir ausschließlich, um mit Ihnen zu kommunizieren.
Bereits das bloße Bestehen einer Arzt-Patienten-Beziehung fällt unter das Berufsgeheimnis. Daher verschlüsseln wir alle Daten, die Sie im Rahmen der Videosprechstunde erfassen, kryptographisch mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das bedeutet, dass nur Sie den kryptographischen Schlüssel haben und damit in der Lage sind, diese Daten im Klartext zu sehen. Dadurch schützen wir Ihr Berufsgeheimnis (§203 StGB), und Patienten nutzen die Videosprechstunde vollkommen anonym. Ihre Identität ist ausschließlich ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bekannt. Wie das genau funktioniert, haben wir hier beschrieben: https://www.redmedical.de/sicherheit/
Der Datenstrom, der bei der Durchführung der Videosprechstunde erzeugt wird, läuft über eine sogenannte "Peer-to-Peer"-Verbindung direkt zwischen Ihrem Gerät und dem Gerät Ihrer Patientin oder Ihres Patienten. Es ist Dritten (und auch uns) nicht möglich, diesen Datenstrom zu verfolgen. Diese Anforderung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und unterscheidet die Videosprechstunde von anderen Anbietern wie z.B. WhatsApp oder Skype.
Ersetzt die Videosprechstunde den direkten Arzt-Patienten-Kontakt?
Wir glauben nicht, dass eine Videosprechstunde den direkten Arzt-Patienten-Kontakt vollständig ersetzen kann. Schließlich kann und soll ein rein visueller Kontakt niemals die umfassende körperliche Untersuchung eines Patienten durch eine erfahrene Ärztin oder einen Arzt ersetzen. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Videosprechstunde ein neues, zusätzliches Werkzeug bereitstellt, das insbesondere in der “sprechenden Medizin” Patientenkontakte auch zu Zeiten und an Orten ermöglicht, an denen eine ärztliche Präsenz nicht oder nur schwer möglich ist und ein Gespräch oder eine Inaugenscheinnahme ausreicht.