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Mehrere Abrechnungsdateien einreichen

In einigen Fällen kann es notwendig sein, zur Quartalsabrechnung gesetzlich Versicherter mehr als eine KVDT-Datei bei der zuständigen KV einzureichen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn neben der regulären Praxistätigkeit Dienste in Impfzentren oder Notdienstzentralen sowie aus telemedizinischer Beratung selbst abgerechnet werden. Da das Procedere bei den Landes-KVen hier unterschiedlich ist, haben wir die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt (Stand Juni 2021)


KV Brandenburg

Im Bereich der KV Brandenburg können beliebig viele Abrechnungsdateien abgegeben werden. Der ersten Upload wird regulär ohne weitere Meldungen durchgeführt. Wird ein weiterer Upload gestartet, fragt das System nach dem Grund:

  • Ersatz für bisherige Lieferung
  • Teillieferung
  • Vorablieferung für nächstes Quartal

Hat eine Praxis mehrere KVDT-.Abrechnungsdateien für ein Quartal, sollte die Praxis dann „Teillieferung“ wählen. Damit werden alle Teilabrechnungen in der KVBB zusammengeführt.

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