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Mehrere Abrechnungsdateien einreichen

In einigen Fällen kann es notwendig sein, zur Quartalsabrechnung gesetzlich Versicherter mehr als eine KVDT-Datei bei der zuständigen KV einzureichen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn neben der regulären Praxistätigkeit Dienste in Impfzentren oder Notdienstzentralen sowie aus telemedizinischer Beratung selbst abgerechnet werden. Da das Procedere bei den Landes-KVen hier unterschiedlich ist, haben wir die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt (Stand Juni 2021)


KV Bayerns

In der KV Bayerns ist es möglich, dass mehrere KVDT-Dateien eingereicht werden, jedoch müssen bestimmte Dinge in der Software gleich laufen, um Klammerungen zu ermöglichen (z. B. der Name Süß darf dann nicht Suess oder Süss lauten). Die Praxen sollten dies daher per E-Mail anzeigen unter Terminverlaengerung@kvb.de.


KV Brandenburg

Im Bereich der KV Brandenburg können beliebig viele Abrechnungsdateien abgegeben werden. Der ersten Upload wird regulär ohne weitere Meldungen durchgeführt. Wird ein weiterer Upload gestartet, fragt das System nach dem Grund:

  • Ersatz für bisherige Lieferung
  • Teillieferung
  • Vorablieferung für nächstes Quartal

Hat eine Praxis mehrere KVDT-Abrechnungsdateien für ein Quartal, sollte die Praxis dann „Teillieferung“ wählen. Damit werden alle Teilabrechnungen in der KVBB zusammengeführt.


KV Nordrhein

Grundsätzlich ist die Einreichung von mehreren KVDT-Dateien möglich. Es wird eine kurze telefonische oder schriftliche Ankündigung an die Fachabteilung Abrechnung 1 empfohlen.

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