Neben den Patienten mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen gibt es auch Patienten mit Ansprüchen gegen andere Kostenträger (sog. Sonstige Kostenträger). Diese Ansprüche gründen sich in der Regel auf gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften (z.B. Beamte, Soldaten) und können nur für bestimmte Umstände oder Zeiträume gelten (z.B. Unfallversicherung für Arbeits- oder Schulunfälle). 

Jeder dieser sonstigen Kostenträger hat für die Versorgung seiner Versicherten eigene Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen. Daher gibt es keine einheitliche Regelung über Umfang der Leistungen, Versicherungsausweise, Zuzahlungen oder das Verfahren der Abrechnung.

Zu den sonstigen Kostenträgern gehören


→  KV Schleswig-Holstein - Sonstige Kostenträger

→  KV Rheinland-Pfalz - Sonstige Kostenträger

→ KV Berlin - Sonstige Kostenträger

→ KV Sachsen-Anhalt - Sonstige Kostenträger

→ KV Hessen - Abrechnungsinformationen Sonstige Kostenträger

→ KV Sachsen - Sonstige Kostenträger und Auslandsversicherte

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