Was ist nochmal die ambulante spezialärztliche Versorgung oder die PZN eines Arzneimittels ? Im RED Medical Lexikon finden Sie die Erklärungen für viele Begriffe, denen Sie in unserem System oder in diesen Hilfeseiten begegnen.
Abrechnungsverfahren
Jeder Vertragsarzt und jeder Psychotherapeut, der Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt, erhält ein Honorar. Die Berechnung der Honorare sowie das Abrechnungsverfahren ist für verschiedene Versicherungsverhältnisse unterschiedlich.
ADT
Der ADT sind die Abrechnungsdaten innerhalb der Abrechnungsdatei, die als Ergebnis der KV-Abrechnung (siehe Abrechnungsverfahren) an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelt wird. Dieses Datenträgerformat wurde 1987 noch unter dem Namen „Abrechnungsdatenträger“ herausgegeben und war ursprünglich zur Verwendung mit Disketten gedacht.
Ambulantes Operieren
Viele chirurgische Eingriffe können ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien. Sämtliche solcher Operationen und stationsersetzenden Eingriffe, die ambulant durchgeführt werden können, sind in einem Katalog aufgelistet. Diesen haben die KBV, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zusammengestellt.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Seit 2014 gibt es ein neues Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – kurz ASV. Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Erstmals übernehmen Vertragsärzte und Krankenhausärzte gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung und das zu gleichen Rahmenbedingungen.
Ambulante Versorgung
Die ambulante Versorgung bildet zusammen mit der stationären die Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Zu den ambulanten Einrichtungen zählen Standorte von niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Schwerpunktpraxen, Arztnetze, Notfallpraxen und medizinische Versorgungszentren.
Analogziffer
Wenn eine für einen Privatpatienten erbrachte Leistung nicht in der GOÄ enthalten ist, kann diese analog einer in der GOÄ angeführten Leistung abgerechnet werden. Ärzte müssen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Manche Leistungen kommen in der GOÄ allerdings nicht vor. Dann erlaubt Paragraph 6 Absatz 2 der GOÄ, eine "analoge" Leistung in Rechnung zu stellen.
Arzneimittel
Arzneimittel, oder gleichbedeutend Medikamente (lateinisch medicamentum – das Heilmittel) sind nach gesetzlicher Definition „Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind. Das Arzneimittelgesetz definiert darüber hinaus in § 4 als spezielle Erscheinungsform eines Arzneimittels die Fertigarzneimittel: dies sind „Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in Apotheken, gewerblich hergestellt werden.“ Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln werden sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel in Apotheken hergestellt.
Arzneimittelrichtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss erlässt Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Grundsatz ist, dass die Verordnung von Arzneimitteln dem Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung unterliegt.
ATC
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (Anatomical Therapeutic Chemical / Defined Daily Dose Classification) ist eine von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebene internationale Klassifikation für Arzneimittel.
Aut-Idem
Der Begriff aut-idem ist ein medizinisch/pharmazeutischer Fachausdruck, der wörtlich „oder ein Gleiches“ bedeutet. Ein Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter „aut idem“ auf einem Rezept, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel auszuhändigen. Das Ersetzen des verordneten Mittels durch ein wirkstoffgleiches, günstigeres Mittel dient vielfach dazu, Einsparungen im Arzneimittelbereich zu erzielen (siehe auch Arzneimittelrichtlinie).
BDT - Behandlungsdatentransfer
Der BDT (Behandlungsdatentransfer) ermöglicht den Austausch kompletter Datensätze zwischen Praxis-Programmen verschiedener Hersteller. Der BDT wurde Anfang der 1990er Jahre vom ZI (dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung) entwickelt.
BEG - Bundesentschädigungsgesetz
Das Bundesgesetz zur Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gibt politisch und rassisch Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus Ansprüche auf Krankenversorgung, wenn diese nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Belegärztliche Behandlung
Der Belegarzt ist ein nicht am Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Patienten in so genannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln. Der Belegarzt kann hierfür die Infrastruktur (Dienste, Einrichtungen und Mittel) des Krankenhauses nutzen, erhält aber keine Vergütung durch das Krankenhaus.
Berufsausübungsgemeinschaft
Die Berufsausübungsgemeinschaft ist eine Form ärztlicher Kooperation. In einer Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte und/oder Psychotherapeuten fachgleich oder fachungleich mit dem Ziel zusammen, gemeinsam Patienten zu behandeln.
Berufsgeheimnis
Ärzte fallen in ihrer Tätigkeit unter die Bestimmung des § 203 Strafgesetzbuch - sie machen sich strafbar, wenn sie Patienteninformationen unbefugt Dritten gegenüber (zumindest im Klartext) offenbaren. Danach dürfen die in §203 StGB genannten Berufsgruppen Dritten die Daten aus dem Patienten- oder Mandantenverhältnis nicht unbefugt offenbaren. Dies schließt auch die bloße Einräumung der Möglichkeit einer Kenntnisnahme ein. Diese Anforderungen haben mangels geeigneter Sicherheitsstrukturen bisher faktisch zur Folge, dass die Berufsgeheimnisträger gezwungen sind, die Daten lokal in der Praxis oder Kanzlei zu speichern und nicht in externe Rechenzentren ausgelagert werden dürfen.
BFD - Bundesfreiwilligendienst
Während der Dienstzeit sind BFD-Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und weisen ihren Versicherungsanspruch über elektronische Gesundheitskarte nach. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie regulär gesetzlich Versicherte.
BSHG - Bundessozialhilfegesetz
Die Sozialhilfeträger gehören zu den Sonstige Kostenträgern. Sie tragen Leistungen der Gesundheitshilfe für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber, die nicht versicherungspflichtig sind.
BSNR
Betriebsstättennummer, neunstellige Nummer, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den Ort der Leistungserbringung (Betriebsstätte) eindeutig identifiziert.
Bundesmantelvertrag
Der Bundesmantelvertrag wird in Deutschland nach § 82 Abs. 1 SGB V zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossen. Er enthält allgemeine Regeln für die vertragsärztliche und vertrags-psychotherapeutische beziehungsweise vertragszahnärztliche Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland.
BVG - Bundesversorgungsgesetz
Das Bundesversorgungsgesetz gewährt Personen einen Rechtsanspruch, die durch militärische oder militärähnliche Dienste gesundheitliche Schäden erlitten haben, z.B. Verwundete des zweiten Weltkriegs oder Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen. Leistungsansprüche können auch Personen geltend machen, die nach vergleichbaren Gesetzen berechtigt sind (z.B. Bundesseuchen-, Häftlingshilfe-, Opferentschädigungsgesetz). Diese Personen sind den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt, der Kostenträger ist jedoch das Versorgungsamt. Ansprüche nach BVG haben in bestimmten Fällen auch Angehörige.
Datenschutz und -sicherheit
Natürlich haben Sie ein großes Interesse daran, dass Ihre Daten sicher sind - schließlich sind diese unter anderem für Ihre Abrechnung wichtig. In diesem Zusammenhang werden die unterschiedlichsten Begriffe verwendet, um die Arten von Daten und Zuständen zu beschreiben, die abgesichert werden müssen.
DMP - Disease-Management-Programme
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten. DMP sollen durch gezieltes Versorgungsmanagement in Form standardisierter Behandlungs- und Betreuungsprozesse dazu beitragen die Behandlung chronischer Erkrankungen über deren gesamten Verlauf zu verbessern.
EBM
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM ist die vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe auch Abrechnungsverfahren).
eGK - elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte ist der Nachweis über ein bestehendes Krankenversicherungsverhältnis eines Patienten
Einzelpraxis
Praxisform mit einem Praxisinhaber, der die Organisation als auch für die medizinische Ausrichtung der Praxis bestimmt. Der Praxisinhaber arbeitet wirtschaftlich eigenständig.
Ersatzkassen
Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie arbeiten im Unterschied zu den Pflichtkassen auf Bundesebene. Der Begriff selbst verdeutlicht, dass diese Krankenkassen zunächst lediglich als Alternative für die so genannten Primärkassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen) zugelassen waren. Heute ist das Recht der Ersatz- und Primärkassen weitgehend angeglichen.
Falldefinitionen
Unterscheidung zwischen Behandlungsfall, Krankheitsfall, Betriebsstättenfall, Arztfall.
Freie Heilfürsorge
Einige staatliche Dienststellen haben eine besondere Fürsorgepflicht, da ihre Bediensteten erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind (z.B. Beamtinnen und -beamte im Polizeidienst und Justizvollzug, Berufsfeuerwehrleute und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr). Im Rahmen der freien Heilfürsorge übernehmen diese Dienststellen die Krankheitskosten, oder stellen einen eigenen medizinischen Dienst zur Verfügung. Im letzteren Fall müssen die Patienten im Krankheitsfall immer den eigenen ärztlichen Dienst konsultieren und können andere Ärzte nur im Notfall oder mit Überweisung konsultieren.
Frühe Nutzenbewertung
Nicht jedes Arzneimittel, das neu auf den Markt kommt, ist besser als herkömmliche Arzneimittel. Daher werden neu auf den Markt gekommene Arzneimittel mit bisher noch nicht bekannten Wirkstoffen einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Der Gesetzgeber hat mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz zum 1. Januar 2011 das Verfahren der frühen Nutzenbewertung eingeführt.
GDT
Die GDT-Schnittstelle soll zur systemunabhängigen Datenübertragung zwischen medizinischen Messgeräten oder externen Programmen und der Praxis-Software dienen. Ihre Spezifikationen werden vom Qualitätsring Medizinische Software verabschiedet. Die Datenübertragung erfolgt über Dateien, serielle Schnittstellen oder direkte Programm-Programm-Kommunikation.
Gematik
Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet, um gemäß gesetzlichem Auftrag die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur in Deutschland voranzutreiben, zu koordinieren und die Interoperabilität der beteiligten Komponenten sicherzustellen. Gründung, Existenz und Zweck der Gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291b SGB V verankert sind.
GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.
Heilmittel
Heilmittel sind persönlich von Heilmittel-Erbringern zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen. Dazu gehören Maßnahmen der Physikalischen Therapie (wie Krankengymnastik, Massage oder Lymphdrainage), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der Podologie.
In der Heilmittel-Richtlinie sind alle Heilmittel verzeichnet, die Vertragsärzte zu Lasten der Krankenkassen verordnen dürfen. Die Entscheidung, welche Heilmittel aufgenommen werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss.
Heilmittelarten
Heilmittel unterscheiden sich nach verschiedenen verordnungsfähigen Heilmittelarten.
Heilmittel - Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Heilmittel - Gesamtverordnungsmenge
Die Gesamtverordnungsmenge gibt an, wie viele Behandlungen eine Heilmittelverordnung maximal enthalten kann. Es wird davon ausgegangen, dass im Regelfall das Therapieziel spätestens mit der im Heilmittel-Katalog angegebenen Gesamtverordnungsmenge erreicht werden kann. Die in der Gesamtverordnungsmenge angegebene Anzahl Behandlungen kann aber nicht auf einmal verordnet werden. Als Erstverordnung sind zunächst (meist) nur die im Heilmittelkatalog festgelegten Teilmengen verordnungsfähig. Danach muss sich der Arzt erneut vom Zustand des Patienten überzeugen. Falls erforderlich, können dann mittels Folgeverordnungen weitere Behandlungen verordnet werden. Die maximal mögliche Teilmenge ist ebenfalls im Heilmittelkatalog ist. Je nach Gesamtverordnungsmenge sind weitere Folgeverordnungen möglich.
Heilmittel-Katalog
Wesentlicher Bestandteil der Heilmittelrichtlinie ist der Heilmittelkatalog. Er beschreibt, welche Heilmittel in welchen Mengen bei welchen Diagnosen (Diagnosegruppen) im Regelfall zu einer medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung führen.
Heilmittel - langfristiger Verordnungsbedarf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat eine Liste von Diagnosen (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) beschlossen, die künftig kassenübergreifend als eindeutige Indikation für einen langfristigen Heilmittelbedarf gelten.
Heilmittel - Leistungserbringer
Heilmittel dürfen an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch solche Dienstleister erbracht werden, die durch die GKV zugelassen sind (§124 SGB V). Die weiteren Beziehungen zwischen der GKV und den Leistungserbringern von Heilmitteln sind in §125 SGB V geregelt.
Heilmittel - Physikalische Therapie
Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie. Bei Bädern und Inhalationen können auch chemische Inhaltsstoffe mitwirken.
Heilmittel - Podologische Therapie
Maßnahmen der Podologischen Therapie sind nur dann verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge eines Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) dienen.
Heilmittel - Stimm- Sprech- und Sprachtherapie
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie entfalten ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Sie sind in Abhängigkeit vom Störungsbild und der Belastbarkeit als 30-, 45- und 60-minütige Behandlung mit der Patientin oder dem Patienten verordnungsfähig. Sie können einzeln oder in Gruppen verordnet werden.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind im Bereich der Rehabilitation nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“.Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern nach Indikation (Grund, Anlass) entsprechende Hilfsmittel zu stellen.
Honorarvereinbarung
Eine "Honorarvereinbarung" im Sinne des ärztlichen Gebührenrechts bezeichnet eine schriftlich zu dokumentierende Absprache zwischen einem Arzt und einem Patienten, durch die von der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütung nach GOÄ abgewichen werden soll. Dies ermöglicht es dem Arzt oder der Ärztin, für eine ärztliche Behandlung höhere Gebühren in Rechnung zu stellen als vom Gesetz vorgesehen. Auch mit einer Honorarvereinbarung darf der Arzt nicht von dem grundsätzlichen Berechnungsschema für Gebühren nach der GOÄ abweichen. Zulässig ist nur eine Änderung des Steigerungssatzes, nicht aber des in der GOÄ vorgesehenen Punktwertes oder der Punktzahl.
ICD - Diagnoseklassifikation
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Die aktuelle, international gültige Ausgabe (engl. revision) ist ICD-10.
Im Ausland Krankenversicherte
Für die ärztliche Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind und während ihres Aufenthalts in Deutschland erkranken, bestehen je nach Herkunftsland bzw. Aufenthaltszweck des jeweiligen Patienten unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten.
Institutionskennzeichen
Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein IK für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr.
Krankenbeförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Vertragsärzte gesetzlich krankenversicherten Patienten Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten als Beförderungsmittel verordnen. Gesetzliche Grundlage ist die Krankentransport-Richtline. Sie regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten in der vertragsärztlichen Versorgung. Diese Leistungen sind von Vertragsärzten zu verordnen.
Kreuz-Stern-Diagnosen
Zur Abbildung komplexer bzw. zusammenhängender Krankheitsbilder sieht die ICD - Diagnoseklassifikation die Angabe von mehreren Diagnosekodes vor, um die Krankheit und den Leistungsumfang aufzuzeigen.
KV-Connect
KV-Connect ist ein bundesweiter Kommunikationsstandard, der eine sichere, nachhaltige Vernetzung von verschiedenen Teilnehmern im ärztlichen und medizinischen Umfeld sicherstellt. Aufgrund der offenen und standardisierten Funktionsweise von KV-Connect können beliebige Dateninhalte in Sekundenschnelle übermittelt werden.
KV - Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig.
Labormedizin
Die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin bestimmen durch die Untersuchung von Körperflüssigkeiten, Stuhl oder Gewebeproben, ob die gemessenen Werte von den üblichen abweichen. Typische Beispiele sind die Überprüfung der Blutfettwerte oder des Blutzuckerspiegels. Alle Materialien werden, wie der Name schon sagt, im Labor, also außerhalb des Körpers (in vitro) untersucht.
LANR - Lebenslange Arztnummer
Lebenslange Arztnummer, bundesweit und lebenslang gültige persönliche Kennziffer für einen Arzt. Die LANR ist neunstellig, wobei die letzten beiden Stellen die Fachgruppenzugehörigkeit und eine Schwerpunktorientierung angeben.
Mahngebühren
Erbringt ein Arzt für einen Patienten medizinische Leistungen, dann besteht zwischen dem behandelndem Arzt/der behandelnden Ärztin und dem Patient/der Patientin ein Behandlungsvertrag. Aus diesem Vertrag steht dem Arzt/der Ärztin für die erbrachten Leistungen eine entsprechende Gegenleistung zu, für die der Arzt oder die Ärztin normalerweise eine Rechnung stellen wird. Damit erhält der Arzt/die Ärztin als Gläubiger eine Forderung gegen den Patienten/die Patientin als Schuldner.
Medizinisches Versorgungszentrum
Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine Einrichtung zur fachübergreifenden ambulanten medizinischen Versorgung, die Fachärzte unterschiedlicher Richtungen oder psychologische Psychotherapeuten beschäftigt und unter ärztlicher Leitung steht.Das MVZ zählt zu den Berufsausübungsgemeinschaften.
Nebenbetriebsstätte
Zulässige weitere Tätigkeitsorte, an denen der Vertragsarzt, der Vertragspsychotherapeut, der angestellte Arzt und die Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum neben ihrem Hauptsitz an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Organisierter ärztlicher Notfalldienst
Der organisierte ärztliche Notfalldienst wird von den Landes-KVen geregelt, die dafür unterschiedliche Modelle etabliert haben. In einigen Bundesländern erfolgt die Abrechnung durch die Notfallpraxen, deren Ärzte nur eine Aufwandsentschädigung erhalten. In anderen Bundesländern rechnen die diensttuenden Ärzte die von ihnen erbrachten Leistungen selbst mit der KV ab.
Patientenrechtegesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten fasst alle Regelungen zum Schutz von Patienten zusammen. Die Patientenrechte und die Arzthaftung, auch im Falle eines Behandlungsfehlers, werden dadurch gebündelt und neu geregelt. Es gelten nun erhöhte Anforderungen an die Aufklärungspflichten, die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung des Patienten sind. Neben der Neuschaffung der Informationspflichten wurde die Pflicht zur medizinischen Dokumentation intensiviert.
Peer-to-Peer-Verbindung
Eine sogenannte Peer-to-Peer-Verbindung wird direkt zwischen zwei Rechnern aufgebaut. Daten werden dann direkt zwischen den beiden so verbundenen Rechnern ausgetauscht. Die Verbindung selbst ist gegen den Zugriff Unbefugter gesichert, und da die Daten ihren Weg nicht über einen zwischengeschalteten anderen Rechner nehmen, sind die ausgetauschten Daten vollständig vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Pharmazentralnummer
Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekenprodukte. Sie ist eine achtstellige Nummer (7 Ziffern + Prüfziffer), die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Die PZN wird in laufender Reihenfolge gegen Gebühr für maximal 2 Jahre vergeben, das heißt, man kann aus ihr keine ableitbaren Informationen entnehmen (Hersteller, Wirkstoffe, etc). Verlängerungen sind möglich.
Post- und Bahnbeamte
Obwohl die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bahn keine Staatsunternehmen mehr sind, beschäftigen sie die ehemaligen Post- und Bahnbeamten weiter. Zuständig sind die Postbeamtenkrankenkasse (PbeaKK) und Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Die Versicherung unterscheidet sich nach der Besoldungsgruppe - während die Versorgung der Mitarbeiter und Rentner der unteren Besoldungsgruppen durch Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt ist, sind die oberen Besoldungsgruppen privat versichert.
Praxisgemeinschaft
Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehrere Vertragsärzte gleicher oder verschiedener Fachgebiete zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Ansonsten arbeiten sie getrennt voneinander.
Psychotherapie-Antragsverfahren
In Deutschland wird Psychotherapie für gesetzlich Versicherte durch die gesetzlichen Krankenkassen für die anerkannten Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und psychoanalytische Psychotherapie finanziert.
Ringversuch
Ein Ringversuch oder Ringvergleich bzw. Laborleistungstest ist eine Methode der externen Qualitätssicherung für Messverfahren sowie Mess- und Prüflaboratorien. Durchgeführt werden die Ringversuche von Referenzinstitutionen, die von der Bundesärztekammer beauftragt werden.
Ruhender Leistungsanspruch
Versicherte haben nach § 16 SGB V keinen Anspruch auf Leistungen ihrer Krankenkasse, wenn sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen.
SKT - Sonstige Kostenträger
Neben den Patienten mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen gibt es auch Patienten mit Ansprüchen gegen andere Kostenträger (sog. Sonstige Kostenträger). Diese Ansprüche gründen sich in der Regel auf gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften (z.B. Beamte, Soldaten) und können nur für bestimmte Umstände oder Zeiträume gelten (z.B. Unfallversicherung für Arbeits- oder Schulunfälle).
Steigerungsfaktor
Gebührenordnungspositionen der GOÄ werden mit einem Multiplikator (Steigerungsfaktor) abgerechnet. Der Steigerungsfaktor soll die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der Leistungserbringung sowie die besonderen Umstände bei der Ausführung berücksichtigen (§ 5 GOÄ).
SVA - Zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen
Die Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind, kann je nach Herkunftsland unterschiedlich abgerechnet werden.
Telematik - Heilberufeausweis
Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten nur Personen und Organisationen, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben.
Telematik-Kartenterminal
Mit den Telematik-Kartenterminals (auch eHealth-Kartenterminals) werden die elektronische Gesundheitskarte eGK, der elektronische Heilberufsausweis und der Praxisausweis (SCM-B) eingelesen.
Telematik-Konnektor
Die Telematik-Infrastruktur (TI) nutzt zwar die vorhandenen Internet-Anschlüsse, ihre Teilnehmer befinden sich aber in einem eigenen privaten und abgesicherten Netz (virtuelles privates Netzwerk VPN).
Telematik - SCM-B – Praxisausweis
Ähnlich wie der HBA dient der Praxisausweis (Security Module Card Typ B – SMC-B) dazu, nachzuweisen, dass eine Praxis eine bestimmte Funktion ausgeführt hat. Mit ihm identifiziert sich eine Praxis beispielsweise gegenüber dem Kostenträger, wenn sie die Prüfung der Versicherten-Stammdaten durchführt.
Telematik VPN-Zugangsdienst
Für die VPN-Verbindung selbst wird ein weiterer Zugangsdienst erforderlich. Dieser stellt die getunnelte Verbindung zwischen der Praxis (dezentrale TI) und der zentralen TI-Plattform her.
TNM-Klassifikation
Die TNM-Klassifikation der UICC dient in der Medizin zur Einteilung (Klassifikation) von malignen Tumoren (bösartigen Krebserkrankungen) in Stadien.
Unfall
Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Unfallversicherungsträger
Die Unfallversicherung ist Teil der staatlichen Pflichtversicherungen. Ihre Aufgaben sind die Verhütung von Arbeitsunfällen, die Heilung von Unfallverletzten und die finanzielle Entschädigung für Unfallfolgen.
Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
Vertragsärzte haben immer mehr Möglichkeiten mit Krankenhäusern zu kooperieren. So können heute vor- und nachstationäre Leistungen im Krankenhaus oder in der Praxis erfolgen und niedergelassene Ärzte im Krankenhaus ambulant operieren.
Zuzahlung
Versicherte ab 18, zum Teil auch Kinder, müssen zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten, z.B. zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, Fahrtkosten und Zahnersatz. Dies gilt auch für Sozialhilfeempfänger. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen.
Zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen (SVA)
Die Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind, kann je nach Herkunftsland unterschiedlich abgerechnet werden.